Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schloss Arenfels – Virtual Office / Tagesbüro
Leistungsumfang
Wir erbringen für den Kunden Leistungen gemäß unserer gültigen Preisliste, unseres ausführlichen Angebots und/oder aufgrund eines gesondert geschlossenen Vertrages. Neben den in diesem Vertrag enthaltenen Vereinbarungen gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vertragsdauer (nur bei Festverträgen!)
Für Virtual Office gilt generell eine Vertragslaufzeit von 6-24 Monaten (Erstvertrag/Festvertrag). Die Verträge verlängern sich um
die jeweils vereinbarte Mietdauer, wenn sie nicht 1 Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Verträge können per E-Mail
vereinbart und abgeschlossen werden.
Zahlungsmodalitäten
1. Die vereinbarten Grundpreise/-vergütungen werden vom Auftraggeber im Voraus in bar; per Scheck oder Überweisung bei Auftragserteilung oder bis spätestens zum 25. des Vormonats an Schloss Arenfels KG entrichtet.
2. Bei Anmietung von Tagesbüro bitten wir um Vorauskasse in bar am Tage der Anmietung oder per Überweisung spätestens zwei Werktage vor Servicebeginn (Zahlungseingang auf unserem Geschäftskonto)
Diese Zahlungsmodalität (siehe 1. 2.) gilt ebenso für vereinbarte Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen für Porti und/oder Telefongebühren.
Sollte nach Ablauf der vereinbarten Aktions- /Vertragsdauer ein Guthaben für den Auftraggeber aus Sicherheitsleistungen errechnet werden, so erstattet die Auftragnehmerin dieses Guthaben zurück oder verrechnet es im Falle eines Folgeauftrages. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen können.
Sonderkonditionen können vereinbart werden, so z. B. bei Buchung und Vorauszahlung für 1/2 Jahr oder volle 12 Monate. Bei einer Vorauszahlung für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten werden dem Kunden pro Buchungsmonat 2,50 € netto erlassen, also 15,00 € netto.
Bei einer Vorauszahlung für 12 Monate spart unser Kunde sogar 40,00 € (2 x 15,00 € + 10,00 € Sonder-Bonus.)!
Zahlungsrückstände/fristlose Kündigung
Ein Zahlungsrückstand von vierzehn Kalendertagen berechtigt Schloss Arenfels KG zu einer fristlosen Kündigung des Dienstleistungsvertrags unter Einforderung aller noch ausstehenden Grundvergütungen, Kosten für Büromaterial und vereinbarten Vorauszahlungen für Porto und/oder Telefongebühren.
Besondere Pflichten des Kunden
1. Wir sind für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich; dies gilt insbesondere für den Inhalt der Briefe, Fernschreiben, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen, die von uns im Auftrag des Kunden bearbeitet werden oder die wir aufgrund des Vertrages mit dem Kunden fertigen, weiterleiten oder unternehmen.
2. Auf Verlangen von uns hat der Kunde alle Nachrichten, die weitergeleitet werden sollen, sowie sonstige Mitteilungen schriftlich abzufassen bzw. schriftlich zu bestätigen.
3. Geschäftsräume, Adresse oder Telefon- und Telekommunikationseinrichtungen dürfen nicht genutzt werden zur Übermittlung oder Weiterleitung illegaler oder obszöner Materialien bzw. für Publikationen dieser Art sowie zu ungesetzlichen, betrügerischen oder unehrenhaften Zwecken.
Nutzung unserer Büroräume (Mietbüros, Tagesbüros sowie der gemeinschaftl. genutzten Räume)
Schloss Arenfels überläßt Kunden gegen Entgelt voll möblierte Büroräume mit Telefon, DSL-Zugang über Netzwerk und bietet die Möglichkeit an über das Netzwerk das Faxgerät und Internet zu nutzen. Der Kunde übernimmt die zu seiner zeitweisen Nutzung überlassenen Räume, Einrichtungsgegenstände ( Möbel, Böden, Telekommunikationseinrichtung und Gerätschaften etc.) in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand und verpflichtet sich zu einem sorgfältigen, der Erhaltung der vorgenannten Sache(n) dienlichen Umgang mit der (den) überlassenen Sache(n) und Räume sowie der mit Schloss Arenfels und Dritten gemeinsam genutzten Räume, Möbel, Gerätschaften, Telekommunikationseinrich-tungen, Netzwerk und EDV. Der Kunde (Nutzer) verpflichtet sich, jede fahrlässige, grob fahrlässige oder gar absichtliche Fehlnutzung und/oder Beschädigung der vorgenannten Sache(n) sowie der gemeinsam mit Schloss Arenfels und Dritten genutzten Räume, Möbel, Gerätschaften, Telekommunikationseinrichtungen, Netzwerk und EDV zu unterlassen. Bei Beendigung der vertraglich vereinbarten Nutzung der dem Kunden überlassenen Büroräume gibt der Kunde die Büroräume, die komplette Einrichtung sowie die Telekommunikationseinrichtungen unversehrt, voll gebrauchsfähig und vollständig zurück. Für sämtliche Schäden an den zur Nutzung überlassenen Räumen, Einrichtungsgegenständen, Gerätschaften und/oder Telekommunikationseinrichtungen, Netzwerk und EDV, die aus fahrlässiger, grob fahrlässiger und/oder absichtlich schädlicher Nutzung bzw. Behandlung durch den Kunden und/oder seine Besucher/Mitbenutzer entstehen, haftet der Kunde in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes (gleiche, gleichwertige Sache, Neupreis, Neugeräte, -möbel) dem Überlassenden gegenüber. Gleiches gilt für alle durch den Kunden (Nutzer/Mieter), seine Besucher bzw. Mitbenutzer verursachten Schäden an gemeinsam mit Schloss Arenfels und Dritten genutzten Räume, Einrichtungsgegenstände, Gerätschaften, Telekommunikationseinrichtungen, Netzwerk und EDV.
Haftung
Schloss Arenfels haftet nur für Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch uns erleidet. Wir haften nicht für solche Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Wir haften nicht für
a. Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt, Betriebsunterbrechung usw.);
b. Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen;
c. jegliche Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger Übermittlungsstellen, auf die wir keinen Einfluss haben.
d. für Leistungen unserer Partner-Unternehmen, für die wir lediglich als Mittler auftreten (Druckerzeugnisse, Korrespondenz-Service, Printdesign, Seminare, Urlaubs- und Reise-Service, Kaffeemaschinen, Mietbüros, Übersetzungen). Hier haften die Partner gemäß ihren eigenen Vertragsbedingungen und AGB.
Geschäftszeiten
Grundsätzlich werden alle Leistungen nur während der üblichen Bürozeiten Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr erbracht.
Erfüllungsort
Sofern sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Erfüllungsort Schloss
Arenfels für Zahlung und Lieferung.
Gerichtsstand
Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber
auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.
Allgemeines
Änderungen eines Vertrages bedürfen, ebenso wie mündliche Nebenabreden, der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen und Verträge gilt deutsches Recht.
Schloss Arenfels 1/2007
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